Dies suggeriert ein Kommentar von Udo Vetter auf N24.de. Dort wird der JMStV als derart dilettantisch bezeichnet, dass er kaum Folgen für die meisten privaten Website-Betreiber und Blogger hätte.
Nun mag ich es nicht ganz so einfach sehen, aber sicher weiß Vetter als Rechtsanwalt, wovon er spricht. Auch wenn Medienrecht nicht sein Fachgebiet ist.
So heißt es etwa:
Trotz massiver Bedenken gegen den JMStV gibt es aber keinen Grund zur Panik für alle Internet-Publisher. Eine Alterskennzeichnung ist jedenfalls nur vorgeschrieben, wenn ein Blog oder eine Webseite Inhalte „ab 16“ bieten. Das dürfte bei den wenigsten privaten Angeboten überhaupt der Fall sein. Die meisten Blogger müssen deshalb rein gar nichts machen. Auch mit Abmahnwellen ist nicht zu rechnen, denn es dürfte meist am notwendigen „Wettbewerbsverhältnis“ fehlen.
Und weiter schreibt Vetter:
Wer nichts riskieren will, labelt seine Inhalte „ab 18 Jahren“. Die Seite darf dann uneingeschränkt online bleiben und ist auch von jedermann abrufbar. Nur aktivierte Jugendschutzfilter werden die Inhalte blocken. Diese Filter müssen aber auf dem jeweiligen Computer installiert sein. Darüber sollen Eltern und Schulen eigenständig entscheiden. Es soll keine Filterpflicht geben.
Das heißt dann wohl, dass ich meine Blogs künftig „ab 18“ labele, das soll mit einem einheitlichen und von den Filtern lesbaren HTML-Schnipsel gehen. Wer dann so blöd ist, auf seinem PC einen Filter (den es noch gar nicht gibt ) einzurichten, kann meine Blogs dann eben nicht mehr lesen. Aber ich bin auf der sicheren Seite, und zeige den Abmahn-Anwälten den Stinkefinger.
Denn Fakt ist: Festlegen, welche Inhalte möglicherweise jugendgefährdend sind, und welche nicht, traue ich mir nicht zu. Das schaffen selbst Experten nicht zuverlässig, so Vetter. Als Beispiel prangt auf der N24-Seite ein Foto eines Pandabären, der gerade seine Bärin besteigt. Ist das jetzt ab 16? Oder gar erst ab 18? Oder auch schon für 6-jährige geeignet? Wer will das festlegen?
Immerhin muss ich bei „Ab 18“-Inhalten keine Altersverifikation vornehmen, wie es Pornoanbieter heute noch müssen.
Und Letztere sind die, die vom neuen JMStV profitieren. Denn sie Anbieter dieser (Soft)Porno-Filmchen und -Bildchen brauchen keine Verifikation des Alters mehr, und haben auch keine Beschränkung mehr auf die Nachtstunden. Die dürfen mit einem „Ab 18“-Label rund um die Uhr ans Netz, sind also die großen Gewinner der JMStV-Novelle.
Nachtrag: Eine Meinung von RA Stephan Schmidt aus Mainz in der Rhein-Zeitung: www.rhein-zeitung.de
Ja mit dieser Vorgehensweise wärst du sicherlich auf der sicheren Seite….schon komisch was man alles machen muss:::