https://twitter.com/herrurbach/status/20880069437
PersAuswG, Fassung von 1980. In der aktuell gültigen Fassung vom 20.7.2007 (als PDF) steht dieser Passus nicht mehr drin.
Statt dessen steht dort in §1, Abs.4 folgendes:
Der Personalausweis darf neben dem Lichtbild und der Unterschrift auch weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Personalausweisinhabers enthalten. Das Lichtbild, die Unterschrift und die weiteren biometrischen Merkmale dürfen auch in mit Sicherheitsverfahren verschlüsselter Form in den Personalausweis eingebracht werden. Auch die in Absatz 2 Satz 2 aufgeführten Angaben über die Person dürfen in mit Sicherheitsverfahren verschlüsselter Form in den Personalausweis eingebracht werden.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Das war noch ne gute Zeit und heute wird alles noch schlimmer. Der Roman von George Orwell müsste in 2010 umbenannt werden.
Nur: 1986 war ein Roman, keine Anleitung…
Nur für das, was sich unsere
sogenannteselbsternannte „Elite“ immer wieder ausdenkt und noch ausdenken wird, konnte selbst George Orwell nicht erahnen.Der wäre bei so viel Fantasie für verrückt erklärt und in die Anstalt eingewiesen worden
Mit so viel Fantasie wäre er mit Kusshand in eine bestimmte Partei aufgenommen und dann dessen Ehrenvorsitzender geworden.
Heute sicher, damals eher nicht…