Jetzt ist es soweit: Der Bundestag hat heute die Vorratsdaten-Speicherung beschlossen und somit die Bürgerrechte erheblich beschnitten. Speziell das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung wird stark eingeschränkt.
Ab dem kommenden Jahr sollen Verbindungsdaten von Telekommnikation und Internet gespeichert werden:
- Wer telefoniert wann und wie lange mit wem. Und zwar bei:
- Telefon Festnetz
- Telefon Mobil, inkl.
- Wer schickt wem wann eine SMS/MMS
- Standort des Absenders/Anrufers
- Telefon Internet
- Telefax
- Wer schickt wem wann eine E-Mail
- Wer besucht wann welche Webseiten, und
- Wie lange hält er sich dort auf
Die Verbindungsdaten sollen ein halbes Jahr vorgehalten werden, Inhalte der Telefonate und E-Mails sollen angeblich nicht gespeichert werden. Aber ich habe das Vertrauen in unsere Politiker, egal welcher Coleur, und in unsere Behörden schon lange verloren. George Orwell würde sich wundern, „1984“ war dar noch harmlos. Hier wird jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland zunächst mal unter Generalverdacht gestellt. Wir alle sind erst mal Terroristen. Das widerspricht der Unschulds-Vermutung:
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
(Art. 6 Abs. 2 EMRK, auch Art. 20 GG)
Das ist natürlich noch längst nicht alles, was auf uns zu kommt. Da steht ja noch die Verfassungsänderung im Raum, die Bundesinnenminister Adolf Wolfgang Schäuble (CDU) durchsetzen will, um die Onlinedurchsuchung zu legalisieren. Und wer seine Pläne zu Grundgesetzveränderungen als Anschlag auf die Verfassung charakterisiere, würde ihn diffamieren:
„Wer Gegenteiliges behauptet, betreibt ein infames Spiel mit mir.“
Was kann man jetzt noch tun? Zunächst der Protest mit der in Trauer verhüllten Website, zu dem der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht an, die jeder Bürger in Deutschland unterstützen kann. Es müssen nur Name und Anschrift sowie Mail-Adresse angegeben, die Vollmacht (PDF oder RTF) für den Rechtsanwalt Meinhard Starostik in Berlin ausgedruckt, unterschrieben und per Post zurück geschickt werden.
Wer sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligen möchte, hat bis zum 24.12.2007 Zeit. Danach werden keine Registrierungen und Vollmachten mehr angenommen. Bei den Vollmachten gilt das Datum des Poststempels.
Die gemachten Angaben werden veröffentlicht, man kann diese Daten jedoch anonymisieren lassen (M. M. aus 12xxx MU). Meinhard Starostik, der die Verfassungsbeschwerde vor Gericht vertritt, stellt auf seiner Website weitere Informationen zur Verfügung.
Ach, das Wichtigste noch: Für die Bürger, die sich an dieser Verfassungsbeschwerde beteiligen, entstehen keine Kosten!
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